Touristenfischereischein in Thüringen

Erstellt am 12. Juli, 2011 von Alex

touristenfischereischein in ThüringenSeit August 2010 wird von Thüringer Gemeinden der Touristenfischereischein für ein Vierteljahr ausgestellt. In diesem Artikel sollen die wichtigsten Fragen zum Touristenfischereischein geklärt werden. Der Artikel soll als kleiner Wegweiser dienen, durch die Thüringer Fischereiverordnung.

Warum wurde der Touristenfischereischein eingeführt?

Die Gründe liegen hier auf der Hand, die Einführung des Touristenfischereischeins, soll Angler ohne die stattliche Fischereiprüfung ablegen zu müssen, das legale Angeln in diesem Bundesland ermöglichen. Nicht nur die Gäste und Urlauber sollen davon profitieren, dieser soll auch den Bürgern des Freistaates zur Verfügung stehen und den Einstieg in die Angelfischerei erleichtern.

Änderung in der Thüringer Fischereiverordnung

§ 28 der 3. Verordnung: Der Vierteljahresfischereischein berechtigt zum Fischen mit der Handangel. Er wird ohne Sachkundenachweis durch die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden auf Antrag an Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, erteilt. Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal je Kalenderjahr erteilt werden. Mit der Erteilung des Vierteljahresfischereischeins wird die Broschüre „Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen“ ausgehändigt.

Der Vierteljahresfischereischein allein genügt nicht zur Ausübung der Angelfischerei. Im Paragraph 14 Thüringer Fischereigesetz ist geregelt, dass ein Angler neben Fischereischein einen Erlaubnisschein zu führen hat. Eine Angelkarte zum Vierteljahresfischerein muss vom Besitzer oder Pächter erworben werden. Mitunter kann es durchaus Probleme geben, da nicht jeder Pächter den VJFS für seine Gewässer ausgibt.

Ein Kommentar

  1. Barsch

    So ein Blödsinn-warum wird der Fischereischein den es nirgends auf der Welt gibt, nicht endlich ganz abgeschafft.
    Barsch

    Kommentar von Barsch am 16.02.2012 um 13:29

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