Erstellt am 1. Mai, 2011 von Alex
Durch die unzähligen Gewässer im Bundesland »Brandenburg« sind die optimalen Vorraussetzungen gesetzt, um dem Angelhobby nachzugehen.
Der Landtag hat im Juni 2006 beschlossen, dass das Angeln mit der Friedfischangel ohne jeglichen Fischereischein oder einer gesonderten Prüfung erlaubt ist. Am 01.04.2006 ist das Gesetz in Kraft getreten.
In Brandenburg konnten bisher Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren ohne Fischereiprüfung auf Friedfisch angeln. Mit dem neuen Gesetz wird es nun auch für Erwachsene möglich. Für das Angeln für beide Altersgruppen ist es wie bisher, die Fischereiabgabe an Brandenburg und eine Angelerkarte vom Pächter müssen entrichtet werden. Die Fischereiabgabemarke und die Angelkarte sind erhältlich in Vertriebsstellen des Verbandes, bei unteren Fischereibehörde und in Angelgeschäften. Der Schein hat 1 Jahr Gültigkeit. Die Fischereiabgabe kostet € 12,–. Brandenburg hat hier einen Weg geschaffen, der in erster Linie die Bürokratie entgehen soll.
Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.
Regelungen für ausländische Angler
Ausländische Angler können sowohl auf Friedfisch als auch auf Raubfisch angeln, ohne ein Fischereischein. Eine Fischereiabgabemarke und die Angelkarte müssen die Angelfreunde dennoch erwerben. Die Erteilung der Fischereiabgabemarke und der Angelkarte erfolgt nur mit einem gültigen Reisepass.
Sollten Sie weitere Frage zu diesem Thema haben, steht Ihnen die Kommentarfunktion zur Verfügung.
Auf den ersten Blick keine schlechte Sache. Doch wenn ich mir dann überlege wie unwissend die Leute dann mit den Fischen oder der Umwelt umgehen, dann ist es mir doch lieber, wenn ein Fischereischein Pflicht wird.
Kommentar von PetriAngler am 04.05.2011 um 15:49
Der gleichen Meinung bin ich auch. Der ein oder andere wird sich vielleicht darüber informieren aber den meisten wird es egal sein, und die Angler bekommen noch schlechteren Ruf.
Gruß,
Alex
Kommentar von Alex am 04.05.2011 um 17:59
Als ich diesen Artikel geschrieben habe hat mich eins stützig gemacht. Wieso dürfen ausländische Angler sowohl auf Friedfisch als auch auf Raubfisch ohne Fischereischein angeln?
Da sieht man, das Gesetz hat einige Lücken und will nur für ihr Bundesland die Touristen anlocken. Dabei wird auf einmal das Fischereigesetzt ausserkraft gesetzt (vergessen), wenn Touristen aus einem anderen Land kommen.
Grüße,
Alex
Kommentar von Alex am 15.05.2011 um 23:20
Man sollte den ganzen Blödsinn mit dem Fischereischein gleich ganz abschaffen.
Nirgends auf der Welt gibt es so was, wer natürlich an den Fischereilehrgängen verdiendt wird es anders sehen und den Tierschutz vorschieben.
Deutsche dürfen nur Friedfische angeln, Ausländer auch Raubfische, wer soll das noch verstehen ?
Endlich abschaffen den sinnlosen Fischereischein.
Klaus
Kommentar von Klaus am 16.02.2012 um 13:35
Im Norden von Deutschland ist man schon weiter, da schafft man den Unsinn mit dem Fischereischein gleich ganz ab.
Klar einige verdienen an den Schulungen und sind dafür.
Warum brauchen nur die deutschen Angler eine Schulung, der Rest der Welt nicht.
Kommentar von Rene am 06.03.2012 um 17:03